Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3882
BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84 (https://dejure.org/1985,3882)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1985 - 2 B 38.84 (https://dejure.org/1985,3882)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1985 - 2 B 38.84 (https://dejure.org/1985,3882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzung von Pflichtstunden für einen Lehrer - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84
    Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich exakt meßbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell auch nach Fähigkeiten und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert" (Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - <DVBl. 1983, 502 = ZBR 1983, 187>).

    Übrigens hat, wie die Beschwerde selbst nicht verkennt, der Senat in seinem angeführten Urteil vom 28. Oktober 1982 (a.a.O.) eine durch Gesetz erfolgte, inhaltlich vergleichbare unterschiedliche Pflichtstundenfestsetzung für Rechtens erachtet.

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84
    Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, daß die Arbeitszeit der von ihr erfaßten Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt meßbar ist, während die Arbeitszeit dieser Lehrer im übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im einzelnen in meßbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (BVerwGE 59, 142 [BVerwG 29.11.1979 - 2 C 40/77] mit weiteren Nachweisen).

    Für die Frage, ob dies der Fall ist, kommt es entscheidend nicht auf die Ansicht der Lehrer selbst darüber an, welcher Zeitaufwand zur Bewältigung ihrer Aufgaben notwendig oder zweckmäßig ist, sondern in erster Linie auf die durch den Dienstherrn geforderte Arbeitsleistung; die Anforderungen des Dienstherrn an die Unterrichtsgestaltung sind im Zweifel so aufzufassen, daß der Dienstherr keine über diesen Rahmen hinausgehende Arbeitszeit fordert und an den Unterricht keine Anforderungen stellt, denen der Lehrer - bei typisierender Betrachtung - nur unter Überschreitung dieses Rahmens gerecht werden könnte (vgl. entsprechend BVerwGE 59, 142 [BVerwG 29.11.1979 - 2 C 40/77]).

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet den Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seiner Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur dann zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u. a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84
    Hiernach müßte außer der Bezeichnung der Entscheidungen, von denen das angefochtene Urteil abweichen soll, näher dargelegt werden, worin die Beschwerde die Abweichung sieht, d.h. es müßten ein jene Entscheidungen tragender Rechtssatz und ein nach Ansicht der Beschwerde hiermit unvereinbarer, das angefochtene Urteil tragender Rechtssatz angegeben werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84
    Aus den Gründen dieses Urteils ergibt sich kein Gesichtspunkt, der bei einer Regelung im Verwaltungswege für eine andere Beurteilung spräche (vgl. auch Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 85.75 - zur Beachtung des Gleichheitssatzes in Verwaltungsvorschriften).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur dann zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u. a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 38.84
    Hiernach müßte außer der Bezeichnung der Entscheidungen, von denen das angefochtene Urteil abweichen soll, näher dargelegt werden, worin die Beschwerde die Abweichung sieht, d.h. es müßten ein jene Entscheidungen tragender Rechtssatz und ein nach Ansicht der Beschwerde hiermit unvereinbarer, das angefochtene Urteil tragender Rechtssatz angegeben werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).
  • BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Die Frage, ob der Beamte auf Probe - hier ein Lehrer - sich auch in seiner Freizeit fortbilden und einarbeiten muß, wäre auf Grund des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts in einem künftigen Revisionsverfahren nicht zu entscheiden (vgl. im übrigen zu der von Lehrern geforderten Arbeitsleistung im einzelnen u.a. Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - <DVBl. 1983, 502 = ZBR 1983, 187> sowie Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 38.84 - vgl. auch BVerfGE 55, 207 ).
  • BVerwG, 05.05.1988 - 2 B 108.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Bei dieser grob pauschalierenden Betrachtung muß sich die vom Dienstherrn dem Lehrer abverlangte Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtarbeitszeit im Rahmen der 40-Stunden-Woche halten (vgl. auch Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 38.84 -).
  • BVerwG, 05.05.1988 - 2 B 106.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Bei dieser grob pauschalierenden Betrachtung muß sich die vom Dienstherrn dem Lehrer abverlangte Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtarbeitszeit im Rahmen der 40-Stunden-Woche halten (vgl. auch Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 38.84 -).
  • BVerwG, 14.04.1988 - 2 B 107.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Bei dieser grob pauschalierenden Betrachtung muß sich die vom Dienstherrn dem Lehrer abverlangte Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtarbeitszeit im Rahmen der 40-Stunden-Woche halten (vgl. auch Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 38.84 -).
  • BVerwG, 18.06.1987 - 2 B 51.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Ihre Beantwortung ergibt sich unmittelbar aus der in der angefochtenen Entscheidung zitierten und zutreffend angewandten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 191; 59, 142, 147 [BVerwG 29.11.1979 - 2 C 40/77]; Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - <ZBR 1983, 187 = DVBl. 1983, 502> und Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 38.84 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht